Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
1.1 in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die folgenden Begriffe, sofern aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht, wie folgt definiert:
Agentur bezeichnet das Reisebüro, das seine Mitarbeiter für die Ausbildung zum Aussie Specialists nominiert.
Aussie Specialist bezeichnet einen einzelnen Reiseverkäufer, der erfolgreich die Schulungskurse von TA abgeschlossen hat und dadurch mit dem Status „Aussie Specialist“ akkreditiert wurde.
Untergeistigen Eigentumsrechten versteht man alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht an oder in Bezug auf Urheberrechte, Marken, Designs, Patente, Schaltkreislayouts, Pflanzensorten, Geschäfts- und Domainnamen, vertrauliche Informationen, Erfindungen und andere Ergebnisse übertragen werden im industriellen, kommerziellen, wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Bereich, unabhängig davon, ob sie eingetragen, eintragungsfähig oder patentierbar ist.
Vertrauliche Informationen sind vertrauliche, firmeneigene und wirtschaftlich sensible Informationen (unabhängig von der Form, der Art oder dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen) von TA, einschließlich solcher Informationen, die:
(a) als vertraulich gekennzeichnet sind oder als solche hätten erkennbar sein müssen; und
(b) sich auf die geschäftlichen Angelegenheiten und Praktiken von TA beziehen, einschließlich Finanzdaten, Geschäftsmöglichkeiten, Geschäftsprozesse und -methoden.
Nicht darunter fallen Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (sofern dies nicht durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung geschieht), oder die Dritten aus unabhängiger Quelle bekannt sind, was schriftlich nachzuweisen ist.
Trainee ist ein individueller Reiseverkäufer, der das Training zum Aussie Specialist absolviert.
1.2 Alle Verweise in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 'schriftlich' oder gleichartige Ausdrücke gelten auch für Sendungen per Telex, Telegramm, Fax, E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel.
1.3 Die Überschriften in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich zu Zwecken der Übersichtlichkeit und haben keine Aussagekraft für deren Auslegung. TA behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
2. Vertretung der Organisation
2.1 Alle Verweise auf „TA“, „uns“ oder „wir“ beziehen sich auf Tourism Australia (ABN 99 657 548 712), ein Commonwealth-Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz in Level 28, 180 George Street, Sydney, New South Wales, Australien. Alle Verweise auf „Sie“ oder „Ihr“ in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnen die Agentur und/oder den Aussie Specialist. Alle Rechte und Pflichten, die sich für Sie durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gelten sowohl für die Agentur als auch den Aussie Specialist als akzeptiert und auferlegt.
3. Aussie Specialist Programm
3.1 Das Aussie Specialist Programm (ASP) ist das weltweite Schulungsprogramm von TA, das in Kooperation mit den australischen bundesstaatlichen und territorialen Tourismusorganisationen (STOs) durchgeführt wird.
3.2 Das ASP wurde konzipiert, um internationalen Reiseverkäufern die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um das Reiseziel Australien zu bewerben und zu verkaufen. Es bietet den Expedienten eine Online-Plattform und Trainingsressourcen zur Vermittlung von Informationen über Australien, die ihnen helfen, effektiver Werbung für dieses Reiseziel zu betreiben und Reisen nach Australien besser verkaufen zu können.
3.3 Das ASP ist offen für Reiseverkäufer mit Sitz in Australien und Reiseverkäufer mit Sitz außerhalb Australiens, die ein bestimmtes Maß an Reisen nach Australien verkaufen. Bestimmte Mindeststandards und eine Reihe von Registrierungsschritten sind erforderlich, bevor die Qualifikation als Aussie Specialist erfolgen kann. TA behält sich das Recht vor, die Registrierung im Programm in jeder Phase zu verweigern.
3.4 Das ASP steht auch in Australien ansässigen Inbound Tourism Operators (ITOs) offen, sofern sie bestimmte Standards und Registrierungsschritte erfüllen, die im alleinigen Ermessen von TA liegen. Für die in Australien ansässigen ITOs ist die Liste von angebotenen Vorteilen begrenzt, wozu unter anderem gehört, dass sie nicht zur Teilnahme an Kennenlernreisen berechtigt sind.
4. Registrierung
4.1 Nach Abschluss der Registrierung, die elektronisch über die ASP-Website von TA oder eine andere digitale ASP-Plattform, die TA gehört oder autorisiert von TA ist (die ASP-Plattform), stellt TA dem Trainee ein individuelles ASP-Konto zur Verfügung, das den authentifizierten Benutzerzugang zur ASP-Plattform (z. B. den elektronischen Zugang zu ASP-Schulungsmaterialien) ermöglicht (das ASP-Benutzerkonto).
4.2 Wenn Sie sich für das Schulungsprogramm zum Aussie Specialist anmelden, willigen Sie in diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Aussie Specialist Programm von Tourism Australia ein. Die Datenschutzhinweise von Tourism Australia sind die Bedingungen für die Teilnahme am ASP (Allgemeine Geschäftsbedingungen und bilden die Grundlage Ihres Antrags, ein Mitglied des ASP zu werden und daran teilzunehmen.
4.3 Nach erfolgreicher Absolvierung aller Trainingsmodule und einer abschließenden Prüfung erhält der Trainee den nicht exklusiven Status „Aussie Specialist“.
4.4 Die Verleihung des Status „Aussie Specialist“ an einen Trainee berechtigt die Agentur als Arbeitgeber des Trainee, für sich selbst zu werben, weil sie über die Dienste eines Aussie Specialist verfügt, solange der Trainee:
(a) Aussie Specialist bleibt;
(b) Beschäftigter der Agentur ist; und
(c) sich an die allgemeinen Geschäftsbedingungen hält.
5. Verpflichtungen des Aussie Specialist und des Reiseverkäufers
5.1 Die Agentur und der Aussie Specialist müssen:
(a) sich nach besten Kräften bemühen, Reisen nach und Tourismus in Australien zu fördern und zu vermarkten;
(b) die Förderung und Vermarktung von Reisen nach und Tourismus in Australien mit aller gebotenen Sorgfalt durchführen;
(c) gute Beziehungen zu Kunden und potenziellen Kunden nach soliden kaufmännischen Grundsätzen pflegen und erhalten;
(d) alle relevanten Gesetze, Vorschriften (z. B. Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes, Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit) sowie die Richtlinien von Tourism Australia und dem ASP (z. B. ein vorgeschriebener Verhaltenskodex für das ASP, COVID-19-Richtlinien für ASP-Veranstaltungen) einhalten, wie sie von TA von Zeit zu Zeit im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an ASP angewiesen werden; und
(e) an Ausstellungen und Veranstaltungen teilnehmen, wie es zu Zwecken der Werbung für Reisen nach Australien und touristische Angebote im Land geschäftlich angebracht ist.
5.2 Die Agentur hat dafür zu sorgen, dass ihre nominierten Personen und Aussie Specialists auf Kosten der Agentur:
(a) zu jeder vernünftigen Zeit und nach angemessener Benachrichtigungszeit durch TA auf Kosten der Agentur für die angebotenen Schulungen für den Status „Aussie Specialist“ sowie für Besprechungen und Beratung in Bezug auf Reisen nach Australien und touristische Angebote im Land verfügbar sind; und
(b) an Besprechungen mit Vertretern von TA und Reisenden oder potenziellen Reisenden teilnehmen, wie es zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung angemessen und notwendig ist.
5.3 Jeder Aussie Specialist muss als Reiseverkäufer beschäftigt werden. Auf dieses Erfordernis kann TA nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Anmeldung verzichten.
5.4 Die Agentur und der Aussie Specialist dürfen nicht vorgeben, oder andere Personen dazu berechtigen, vorzugeben, dass sie berechtigt sind, TA in irgend einer Weise zu binden, und handeln nicht so, dass sie den Eindruck erwecken, dazu berechtigt zu sein.
5.5 Die Agentur informiert TA umgehend über alle bei ihr eingegangenen Beschwerden über einen ihrer Aussie Specialists und hält TA von allen Kosten, Ansprüchen, Forderungen und Ausgaben frei, die im Zusammenhang mit den von der Agentur und/oder dem Aussie Specialist erbrachten Dienstleistungen entstehen oder eingehen.
5.6 Sie werden sich an keinen Handlungen beteiligen, die nach der Ansicht von TA schädlich für TA oder das Marketing von Reisen nach Australien allgemein sind.
6. ASP-Benutzerkonto
6.1 Wenn Ihr ASP-Benutzerkonto drei Jahre ab der letzten Anmeldung inaktiv war, wird das ASP-Benutzerkonto, einschließlich aller Daten und Informationen, dauerhaft von der ASP-Plattform gelöscht und der Aussie Specialist verliert seinen ASP-Status. Sie haben nicht die Möglichkeit, dasselbe ASP-Benutzerkonto abzurufen oder zu reaktivieren.
6.2 Um sich erneut als Aussie Specialist zu bewerben, müssen Sie den ASP-Registrierungsprozess abschließen und dann die erforderliche Akkreditierung durchführen, um sich als Aussie Specialist zu qualifizieren.
6.3 Wenn sich der Trainee nach der Registrierung nicht innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Registrierung als Aussie Specialist qualifiziert, wird sein ASP-Benutzerkonto dauerhaft von der ASP-Plattform gelöscht.
7. Aussie Specialist Prämienprogramm
7.1 Als Aussie Specialist sind Sie zur Teilnahme am Aussie Specialist Prämienprogramm (ASP-Prämienprogramm) berechtigt. Das ASP-Prämienprogramm unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen des ASP-Prämienprogramms. Mit der Teilnahme am ASP-Prämienprogramm erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des ASP-Prämienprogramms einverstanden.
8. Aberkennung des Status als Aussie Specialist
8.1 TA ist berechtigt, den Status als Aussie Specialist unverzüglich abzuerkennen:
(a) wenn der Aussie Specialist und/oder die Agentur diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt, diese Verletzung nicht korrigiert werden kann und wenn bei einer Verletzung, die sich korrigieren lässt, die Korrektur nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch TA erfolgt, die sämtliche Details der Verletzung und die Forderung der Korrektur enthält;
(b) wenn die Leistungen oder die Dienstleistungen, die vom Aussie Specialist erbracht werden, nach der angemessenen Ansicht von TA nicht adäquat sind; oder
(c) wenn TA die begründete Vermutung hat, dass der Aussie Specialist ein Reputationsrisiko für TA darstellt.
8.2 Wenn der Status als Aussie Specialist zu irgendeinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund entzogen wird, verliert die Agentur das Recht, vorzugeben, dass sie die Dienste eines Aussie Specialist in Anspruch nimmt, und sich als solcher zu bewerben. Es kann jedoch nach einer sechsmonatigen Frist eine Möglichkeit bestehen, wieder am Aussie Specialist Programm teilzunehmen. Dies liegt im alleinigen Ermessen von TA.
9. Vertraulichkeit
9.1 Sie sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden. Sie dürfen vertrauliche Informationen nicht verwenden oder offenlegen, es sei denn:
(a) dies ist gesetzlich erforderlich. In diesem Fall müssen Sie TA sofort informieren, wenn Ihnen eine solche erforderliche Offenlegung bekannt wird; oder
(b) Sie holen vorab eine schriftliche Genehmigung von TA ein.
9.2 Die Eingabe vertraulicher Informationen in oder die Offenlegung gegenüber ChatGPT oder einer anderen generativen KI gilt als Offenlegung im Sinne dieser Vereinbarung.
9.3 Auf Verlangen oder mit Erlöschen dieser Vereinbarung müssen Sie die vertraulichen Informationen umgehend an TA zurückgeben. Die Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Nichts in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verleiht der Agentur oder dem Aussie Specialist geistige Eigentumsrechte von TA, die diese in Verbindung mit dem Status als Aussie Specialist nutzen. Sie erkennen an, dass Sie keine über die ausdrücklich in diesen Bedingungen genannten diesbezüglichen Rechte erwerben und dass alle entsprechenden Rechte ausschließlich bei TA verbleiben. Sie dürfen keine Markenzeichen oder Handelsnamen verwenden, die denen von TA so ähneln, dass es zu Verwechselungen oder Täuschungen kommen kann.
11. Lizenz zur Verwendung von ASP-Marken
11.1 TA ist Inhaber von Name und Logo des Aussie Specialist Programms (die Markenzeichen). In Anbetracht Ihrer Teilnahme am Aussie Specialist Programm gewährt Ihnen TA eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des Markenzeichens für die Dauer Ihrer Teilnahme am Aussie Specialist Programm, und zwar zu folgenden Bedingungen. Sie:
(a) müssen gewährleisten, dass Reproduktionen der Markenzeichen Mindestanforderungen an Qualität und Abmessungen erfüllen, die TA zu gegebener Zeit vorgibt;
(b) erteilen keinem Dritten eine Genehmigung oder Erlaubnis zur Nutzung der Markenzeichen;
(c) dürfen Markenzeichen, Domain-Namen, Handelsnamen oder andere Namen nicht eintragen oder deren Eintragung beantragen, die die Markenzeichen enthalten, mit diesen im Wesentlichen identisch oder denselben täuschend ähnlich sind;
(d) benutzen die Markenzeichen keinesfalls auf eine Weise, die illegal ist oder die Markenzeichen oder den Ruf von TA schädigen kann; und
(e) entschädigen TA für alle Klagen, Forderungen, Kosten, Ansprüche, Klagegründe, Prozesse, Verluste oder Schäden, die als Ergebnis Ihrer Nutzung der Markenzeichen für TA entstehen, oder für die dieser verantwortlich gemacht werden kann.
11.2 Diese Lizenz wird bei Verlust des Status als Aussie Specialist aus beliebigen Gründen automatisch widerrufen.
12. Haftung und Entschädigung
12.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass TA unter keinen Umständen haftbar gemacht werden kann für Ihre Handlungen, Unterlassungen, Verbindlichkeiten oder sonstige Verpflichtungen (oder die Ihrer Mitarbeiter, Handlungsbeauftragten oder Vertreter), in Verbindung mit Geschäftsbeziehungen, die Sie mit Kunden haben, oder Dienstleistungen, die Sie für Kunden auf Vermittlung von TA erbringen.
12.2 Sie stellen TA von Verlusten oder Kosten frei, die aus oder in Verbindung mit Folgendem entstehen:
(a) Geschäftsbeziehungen, die Sie, Ihre Mitarbeiter, Handlungsbeauftragten oder Vertreter (wie anwendbar) mit Kunden haben, die Ihnen von TA vermittelt wurden; oder
(a) Dienstleistungen, die Sie, Ihre Mitarbeiter, Handlungsbeauftragten oder Vertreter (wie anwendbar) für Kunden erbringen,
die Ihnen von TA vermittelt wurden.
12.3 Ihre Haftung gegenüber TA gemäß Absatz 12.2 wird proportional zu eventuellen fahrlässigen oder ungesetzmäßigen Handlungen oder Unterlassungen von TA gemindert, die zu dem jeweiligen Verlust beigetragen haben.
13. Privatsphäre und Datenschutz
13.1 TA schützt Ihre personenbezogenen Daten. Alle personenbezogenen Daten, die Sie TA mitteilen, werden gemäß den Datenschutzhinweisen von TA behandelt.
13.2 Mit Ihrem Beitritt zum Aussie Specialist Programm stimmen Sie Folgendem zu:
(a) Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten auf Plattformen (wie z. B. Anwendungen, Datenbanken usw.), die TA gehören oder von ihm autorisiert sind, einschließlich der Plattformen Dritter, die TA für die Zwecke von ASP beschafft hat;
(b) der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die Geschäftspartner von TA, staatliche Tourismusbehörden, Subunternehmer oder Vertreter von TA, die diesen bei der Durchführung des Aussie Specialist Programms unterstützen, nachdem Sie die relevanten Module des Aussie Specialist Programms absolviert haben; und
(c) der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch TA, Geschäftspartner von TA und staatliche Tourismusbehörden, um Ihnen Angebote und Informationen für Aussie Specialists zu senden, nachdem Sie die relevanten Module des Aussie Specialist Programms absolviert haben.
13.3 Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre personenbezogenen Daten auf diese Art und Weise verwendet werden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an privacy@tourism.australia.com oder specialist@tourism.australia.com.
14. Sonstiges
14.1 Geltendes Recht: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht von New South Wales, Australien und die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte.
14.2 Verzichtserklärung: Sofern TA von einem Recht oder Rechtsmittel gemäß diesen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch macht, stellt dies keinen generellen Verzicht auf diese Rechte und Rechtsmittel dar. Jedweder Verzicht muss ausdrücklich schriftlich festgehalten werden.
14.3 Verbindlichkeit: Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für illegal, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die restlichen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt und die Geschäftsbedingungen sind so auszulegen, als wäre der betroffene Teil ausschließlich in der relevanten Rechtsprechung gelöscht worden.
14.4 Gesamte Vereinbarung: Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Hinblick auf das darin behandelte Thema dar und ersetzen alle vorherigen Gespräche und Diskussionen.